Allgemeine Geschäftsbedingungen Continuum AI (SaaS)

(nachfolgend “AGB”)

Edgeless Systems GmbH
Stadionring 1
44791 Bochum

(nachfolgend “Edgeless Systems”)

§ 1 Geltungsbereich, Form

1.      Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Continuum AI (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Edgeless Systems (Betreiber) mit Kunden (Nutzer) im Rahmen der Nutzung von Continuum AI (nachfolgend „Software“, „Produkt“ oder „Plattform“). Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Zur Klarstellung: „Kunde“ bezeichnet die juristische Person, die den Vertrag zur Nutzung von Continuum AI abgeschlossen hat.

2.      Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Edgeless Systems ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Edgeless Systems in Kenntnis der AGB des Kunden die Nutzung von Continuum AI an den Kunden vorbehaltlos gewährt. Hierin liegt keine Zustimmung der AGB des Kunden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

3.      Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGBs. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine von Edgeless Systems gegengezeichnete schriftliche Bestätigung maßgebend.

4.      Diese AGB sind Teil von schriftlichen Vereinbarungen zur Nutzung der Plattform. Im Falle von Widersprüchen zwischen den AGB und dem Text weiterer Verträge ist der Vertragstext maßgebend.

5.      Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

6.      Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Gegenstand

1.      Continuum AI ist eine Plattform für die Nutzung von Open-Source-KI-Modellen, insbesondere Large Language Models („LLMs“), wobei Benutzereingaben („Prompts“) und Antworten verschlüsselt und nachweisbar vor Zugriff durch die Infrastruktur- und Service-Anbieter geschützt sind. Die technische Dokumentation von Continuum AI ist über die folgende URL abrufbar: https://docs.edgeless.systems/continuum.

§ 3 Leistungen

1.      Die Software wird von Edgeless Systems als webbasierte Cloud-Lösung (Software-as-a-Service, bzw. SaaS) betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern eines von Edgeless Systems beauftragten Dienstleisters (bspw. Microsoft Azure) gespeicherte und ablaufende Software mittels Internetverbindung über eine Programmierschnittstelle (Application Programming Interface, bzw. API) während der schriftlich vereinbarten Laufzeit für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu verarbeiten.

2.      Bei Bedarf werden von Edgeless Systems auch zusätzliche Leistungen („Support Services“) bereitgestellt. Die Entwicklung solcher kundenindividuellen Lösungen und die erforderlichen Anpassungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können weitere Kosten auf Seiten des Kunden bedingen.

3.      Edgeless Systems wird das bereitgestellte Produkt pflegen und nach eigenem Ermessen aktualisierte Funktionalitäten bereitstellen. Wir werden Kunden über Änderungen auf elektronischem Wege informieren und die entsprechenden Nutzungshinweise über das Internet verfügbar machen.

§ 4 Nutzungsrechte, Freistellung

1.      Der Kunde erhält – sofern nichts anderes vereinbart ist – das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und auf die Laufzeit des Vertrags zeitlich beschränkte Recht, die Plattform im Rahmen der vertraglich festgelegten Bedingungen und unter Einhaltung dieser AGB zu nutzen.

2.      Der Kunde ist berechtigt, die durch ihn mit Hilfe von Continuum AI generierten Ergebnisse unbeschränkt zu nutzen.

3.      Darüberhinausgehende Rechte, insbesondere am Source Code von Continuum AI oder der bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht.

4.      Der Kunde ist verpflichtet seinen Kunden inhaltlich mindestens zu denselben Rechten und Pflichten im Rahmen der Nutzung von Continuum AI zu verpflichten. Verletzt der Kunde die Pflicht und Edgeless Systems entsteht ein Schaden hieraus, ist der Kunde verpflichtet Edgeless Systems auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

1.      Unbeschränkte Haftung. Edgeless Systems haftet unbeschränkt nur in den folgenden Fällen:

a.      im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b.      bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

c.      nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, oder

d.      im Rahmen einer von Edgeless Systems gewährten Garantie.

2.        Beschränkte Haftung. Die Haftung von Edgeless Systems – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ist wie folgt beschränkt:

a.      Haftung für die Verletzung von Kardinalpflichten: Vorbehaltlich der vorstehenden Ziffer 1 ist die Haftung von Edgeless Systems für leicht fahrlässige Verletzungen der Kardinalspflichten auf solche Schäden begrenzt, die für diese Art von Geschäft typisch und bei Abschluss des Vertrags vorhersehbar waren.

b.      Höhere Gewalt: Keine der Vertragsparteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt, und jede im Rahmen des Vertrags vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der diese höhere Gewalt besteht, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit danach. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei unterrichtet die andere Partei unverzüglich über das Ereignis höherer Gewalt und dessen voraussichtliche Dauer. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei aufeinanderfolgende Monate an, so kann jede Vertragspartei den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen.

c.      Keine Haftung: Eine Haftung von Edgeless Systems, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich in den vorstehenden Ziffern 1 und 2 geregelt ist. Edgeless Systems haftet nicht für die Rechtskonformität der Software, insbesondere nicht nach US-amerikanischem Recht. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Nutzung der Software.

3.      Verjährung der Ansprüche: Die Haftung von Edgeless Systems verjährt in den gesetzlichen Fristen. In allen anderen Fällen verjährt die Haftung von Edgeless Systems sowie deren Gewährleistungspflichten in einem Jahr. Es gilt §199 BGB.

4.      Die Nutzung der durch Continuum AI und von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Inhalte bzw. Ergebnisse erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Edgeless Systems haftet insbesondere nicht für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit oder Eignung für den erstrebten Zweck der im Rahmen der Nutzung von Continuum AI und den darauf laufenden KI-Modellen zur Verfügung gestellten Inhalte bzw. Ergebnisse. Insbesondere ist Edgeless Systems nicht rechtsberatend tätig.

5.      Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehender Ziffer 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

6.      Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen mit folgender Maßgabe:
Die §§ 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme) und § 536c BGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

§ 6 Vergütung

1.      Edgeless Systems vereinbart mit dem Kunden das Nutzungsvolumen, die Höhe der Vergütung und die Zahlungsbedingungen in einem individuellen schriftlichen Angebot, das der Kunde bestätigt („Vertrag“).

2.      Wenn keine anderen Bestimmungen vereinbart wurden, fällt eine Basis-Lizenzgebühr zu Beginn des Monats an und die Zahlung inklusive Mehrwertsteuer erfolgt durch den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das SWIFT-Bankkonto von Edgeless Systems. Verzögert der Kunde die Zahlung der fälligen Vergütung um mehr als die vereinbarte Frist, ist Edgeless Systems zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch von Edgeless Systems bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet.

3.      Die Messung des Nutzungsvolumens von Continuum AI erfolgt über die Anzahl von “Token”, die von dem bereitgestellten KI-Modell verarbeitet und ausgegeben werden. Ein Token ist ein Textbaustein und kann abhängig des KI-Modells und der verwendeten Sprache beispielsweise ein Buchstabe, eine Silbe, ein Wort, Satzzeichen oder Ähnliches sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Wort ca. vier Token umfasst. Diese Angabe ist jedoch nicht verbindlich. Edgeless Systems kann keine Menge an Input- oder Output Text (bspw. Zeichen- oder Wörteranzahl) zu einer bestimmten Token Anzahl garantieren.

4.      Im Vertrag wird der Umfang eines Kontigents an Token festgelegt, das innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der vereinbarten Laufzeit zur Verfügung steht. Hat der Kunde vor Ende der 12 Monate bereits ein Nutzungsvolumen von mehr als der vereinbarten Menge an Token erreicht, werden dem Kunden zusätzlich benötigten Token zu einem vorab festgelegten Preis in Rechnung gestellt. Hat der Kunde das vereinbarte Token-Kontingent nach Ablauf der 12 Monate nicht erreicht, verfallen ungenutzte Token, sofern nicht anders vereinbart. Ungenutzte Token bzw. Token-Kontingent werden in keinem Fall erstattet.

5.      Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche im individuellen Angebot enthaltene Bestimmungen zur Vergütung insbesondere zur Bepreisung der Software vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Edgeless Systems an Dritte weiterzugeben.

6.      Für die Bereitstellung von zusätzlichen Leistungen, insbesondere Serviceleistungen (bspw. 24/7 Support für Fehlerbehebungen), hat Edgeless Systems einen Anspruch auf die zwischen den Parteien diesbezüglich vereinbarte Vergütung.

7.      Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.

8.      Edgeless Systems ist berechtigt, bei der Bereitstellung wesentlicher zusätzlicher Funktionen (z.B. durch Updates, Upgrades) die vereinbarten Entgelte angemessen zu erhöhen.

9.      Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt, die Preise an sich verändernde Marktbedingungen – auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse – für die Bereitstellung von Continuum AI insbesondere der erforderlichen Kosten für die Unterhaltung, Wartung und Weiterentwicklung der für die Leistungserbringung verwendeten technischen und personellen Infrastruktur oder der erforderlichen Kosten für die Lizenzierung von Werken Dritter, anzupassen. Ausgenommen hiervon sind explizit Entwicklungen bzw. Ursachen im Bereich der höheren Gewalt, insbesondere aber nicht ausschließlich Hyper-Inflation, Krieg und Kriegsfolgen. Bei Eintritt ist eine häufigere Preisanpassung auch mehrfach pro Jahr explizit und ohne vorherige Ankündigung möglich. Die Preisänderung muss den veränderten Marktbedingungen entsprechen. Die Angemessenheit kann nach § 315 Absatz 3 BGB gerichtlich überprüft werden.

10.    Preiserhöhungen (gemäß vorstehend § 6 Ziffer 8 bzw. 9) werden, wenn keine längere Frist in der Änderungsmitteilung bestimmt ist, acht (8) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preisanpassung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung berechtigt. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch und ist der Kunde auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preisanpassung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt.

§ 7 Datenschutz und Datensicherheit

1.      Beide Vertragsparteien werden alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Regelungen, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis gemäß den gesetzlichen Regelungen verpflichten.

2.      Erhebt, verarbeitet und/ oder nutzt der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen oder auf Basis von Vereinbarungen berechtigt ist.

3.      Der Kunde räumt Edgeless Systems und unseren Subunternehmern das Recht ein die überlassenen Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

4.      Wir bzw. von uns beauftrage Dritte treffen die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

5.      Der Kunde bleibt Eigentümer der durch die Nutzung der Plattform erzeugten Daten. Edgeless Systems hat keinen Zugriff auf unverschlüsselte Daten des Kunden.

6.      Den Parteien ist bewusst, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) voraussetzt. Die Parteien werden in diesem Falle zusätzlich zum Vertrag eine AVV vereinbaren mit Edgeless Systems in der Funktion als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 DSGVO. Kunden (Nutzer) sind dazu verpflichtet, Edgeless Systems darüber zu informieren, falls personenbezogene Daten mit Continuum AI verarbeitet werden sollen.

§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1.      Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich Edgeless Systems anzuzeigen.

2.      Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an Unberechtigte weitergeben. Der Kunde ist für die Geheimhaltung der persönlichen Zugangsdaten verantwortlich und hat deren Missbrauch zu verhindern. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch von Zugangsdaten, so ist Edgeless Systems hiervon unverzüglich zu unterrichten. Wir sind zur sofortigen Sperrung der Zugangsdaten berechtigt, wenn ein Missbrauch vorliegt.

3.      Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner Daten obliegt dem Kunden. Das gilt auch für die Edgeless Systems im Zuge der Vertragsabwicklung überlassenen Unterlagen.

4.      Der Kunde wird alle gesetzlichen Bestimmungen (z.B. auch gewerblichen Schutz- und Urheberrechte) bei der Nutzung von Continuum AI bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen bzw. LLMs einhalten. Insbesondere wird der Kunde die vertragsgegenständliche Software nicht dazu benutzen Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte Dritter, zu verletzen.

5.      Der Kunde räumt uns und den vereinbarten Unternehmern das Recht ein, die überlassenen Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Soweit der Kunde uns geschützte Inhalte überlässt bzw. zur Verarbeitung durch Continuum AI übermittelt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er uns sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen bzw. sachdienlichen Rechte ein. Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen bzw. übermittelten geschützten Inhalten innehat, um uns die entsprechenden Rechte einzuräumen.

6.      Der Kunde wird die von ihm berechtigten Dritten verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung von Continuum AI bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen bzw. LLMs geltenden Bestimmungen einzuhalten.

7.      Der Kunde muss sicherstellen, dass durch den Einsatz der Software – auch von verbundenen Unternehmen – keine Systeme und Daten beeinflusst werden, die in irgendeiner Form sicherheitsrelevant für Güter und Personen sind. Weiterhin stellt der Kunde sicher, dass die im Rahmen der Nutzung verarbeiteten Daten (Input-Daten) nicht gegen aktuelle Rechtsprechung und / oder die DSGVO verstoßen. Der Kunde verpflichtet sich Edgeless Systems über etwaige Verstöße schriftlich zu informieren.

8.      Der Kunde ist verpflichtet, alle aus dem Vertrag erwachsenden Pflichten und Verpflichtungen sowie alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

§ 9 Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

1.      Edgeless Systems verarbeitet als technischer Dienstleister Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt. Die Kundendaten bleiben durchgängig verschlüsselt und Edgeless Systems hat zu keinem Zeitpunkt einen Zugriff auf Kundendaten.

2.      Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Kunden verwendete Inhalte und verarbeitete Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Edgeless Systems nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

3.      Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Edgeless Systems auf erstes Anfordern von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls wir von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden bzw. dessen Kunden in Anspruch genommen werden. Diese Freistellung umfasst auch angemessene Anwaltskosten.

4.      Voraussetzung für die Freistellung unter Ziffer 3 ist, dass wir den Kunden über die Inanspruchnahme in Textform unterrichten.

5.      Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von Edgeless Systems, bleiben unberührt.

§ 10 Schutzrechte Dritter, Vertragswidrige Nutzung

1.      Wird die vertragsgemäße Nutzung der Plattform bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen bzw. LLMs ohne unser Verschulden durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so sind wir berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Wir werden den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

2.      Es ist dem Kunden und seinen Kunden untersagt bei der Verwendung der Plattform besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO zu verwenden und diese einzugeben. Darüber hinaus ist es untersagt die Plattform für rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Insbesondere dürfen der Kunde und seine Kunden diese nicht nutzen:

  • um andere zu diffamieren (insbesondere, jedoch nicht beschränkt hierauf durch Verleumdung und üble Nachrede), zu beschimpfen, zu belästigen, zu stalken, zu bedrohen oder auf andere Weise deren Rechte (insbesondere, jedoch nicht beschränkt hierauf deren allgemeines Persönlichkeitsrecht) zu verletzen;
  • um obszöne, für erwachsenes Publikum bestimmte, pornografische oder ungesetzliche Materialien oder Informationen zu verarbeiten, zu veröffentlichen, zu vertreiben oder zu verbreiten, um Minderjährige in irgendeiner Weise zu schädigen;
  • um Informationen über andere Personen – insbesondere, jedoch nicht abschließend, E-Mail-Adressen und E-Mail-Beobachtungen – zu ermitteln oder auf andere Weise, ohne deren Einwilligung zu sammeln;
  • um Materialien zu versenden oder heraufzuladen, die Viren, Trojaner, Würmer, Cancelbots oder sonstige schädliche oder löschende Programme enthalten;
  • um Materialien heraufzuladen, die Software oder anderes urheberrechtlich, markenrechtlich, patentrechtlich, persönlichkeitsrechtlich oder anderweitig rechtlich geschütztes Material enthalten, soweit der Kunde nicht über die hierfür erforderlichen Rechte, Lizenzen oder Zustimmungen verfügt;
  • um Produkte bzw. Leistungen von oder die Netzwerke oder Server, die mit uns verbunden sind, zu stören oder zu unterbrechen oder die Regelungen, Richtlinien oder Verfahren hinsichtlich solcher Netzwerke oder Server zu verletzen;
  • um den Gebrauch oder die Inanspruchnahme unserer Leistungen zu stören;
  • um rechtswidrige Aktivitäten zu fördern;
  • um rechtswidrige Zwecke zu verfolgen;
  • um Inhalte zu fördern, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden; oder/und
  • um gegen geltendes Recht, insbesondere die DSGVO und das BDSG, zu verstoßen.

3.      Edgeless Systems ist berechtigt, bei jedem rechtswidrigen Verstoß des Kunden gegen eine wesentliche Pflicht, insbesondere bei einem Verstoß gegen die in den § 8 Ziffern 2, 5 und 7 genannten Pflichten sowie bei nicht fristgerechter Zahlung des vereinbarten Entgelts, den Zugang zu der Plattform bzw. der vereinbarten verbundenen Applikationen bzw. LLMs zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung sichergestellt ist.

4.      Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes gegen die in § 8 und § 10 festgelegten Pflichten durch einen Kunden des Kunden oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat uns der Kunde auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den entsprechenden Kunden zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

§ 11 Verfügbarkeit und Fehlerbehebung

1.      Edgeless Systems stellt technischen Support in Bezug auf Fehlerkorrekturen zur Verfügung. Edgeless Systems wird geschulte Mitarbeiter des technischen Supports an Werktagen zwischen 9 und 17 Uhr (MEZ) per E-Mail zur Verfügung stellen. Falls der Kunde Edgeless Systems einen Fehler meldet, wird Edgeless Systems innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden an Werktagen reagieren und wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um Lösungen für alle Fehler bereitzustellen, sobald dies möglich ist.

2.      Edgeless Systems stellt geschultes technisches Personal zur Verfügung, das für die Beantwortung von Fragen des technischen Supports zur Verfügung steht und per E-Mail in professioneller Weise auf Fehlermeldungen und Aufforderungen zur Fehlerkorrektur reagiert.

3.      Edgeless Systems weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Edgeless Systems liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Edgeless Systems handeln, von Edgeless Systems nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von Edgeless Systems haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Edgeless Systems erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

§ 12 Ansprechstelle

1.      Vertragliche Leistungen: Wir richten eine Ansprechstelle für den Kunden ein. Diese ist per E-Mail oder über andere, klar benannte Kanäle erreichbar. Eine Störungsmeldung via Social Media oder an eine nicht benannte E-Mail-Adresse ist keine ausreichende Meldung.

2.      Annahme und Bearbeitung von Anfragen: Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde uns gegenüber fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern mit der Bearbeitung von Anfragen der Nutzer von Continuum AI beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses benannte Personal Anfragen an die genannte Ansprechstelle zu richten. Die Ansprechstelle nimmt solche Anfragen per E-Mail (support@edgeless.systems) während unseren üblichen Geschäftszeiten (09:00 Uhr – 17:00 Uhr an Arbeitstagen; Maßgeblich Deutschland, Nordrhein-Westfalen) entgegen.

Soweit eine Beantwortung durch die Ansprechstelle nicht oder nicht zeitnah möglich ist, werden wir – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von uns hergestellten Funktionalitäten, insbesondere der bereitgestellten KI-Modelle bzw. LLMs.

Weitergehende Leistungen der Ansprechstelle, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen oder Einsätze vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren und können kostenpflichtig sein. Solche weitergehenden Leistungen sind in einer individuellen Vereinbarung zu regeln.

§ 13 Laufzeit und Beendigung

1.      Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit, insofern keine befristete Laufzeit schriftlich festgelegt wurde. Sie kann gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, insofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen zur Kündigungsfrist gemacht wurden.

2.      Das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Insbesondere kann jede Partei den Vertrag schriftlich kündigen, wenn:

a       die andere Vertragspartei einen wesentlichen Verstoß gegen diese AGB oder andere schriftliche Verträge begeht, der (im Falle eines abhilfefähigen Verstoßes) nicht innerhalb von sieben Tagen nach Eingang einer Mitteilung bei der anderen Vertragspartei, in der der Verstoß benannt und seine Abhilfe gefordert wird, behoben wurde.

b       die andere Partei in Konkurs geht, zahlungsunfähig ist, aufgelöst oder in Liquidation versetzt wird oder ein Konkursverwalter, Zwangsverwalter oder Verwalter für ihr gesamtes oder einen Teil ihres Vermögens bestellt wird oder eine ähnliche Person nach dem Recht ihres Wohnsitzes bestellt wird.

3.      Mit Wirksamwerden der Kündigung des Vertrages erfolgt die Sperrung des Zugangs zur Software durch Edgeless Systems.

4.      Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail oder andere Textform ist nicht ausreichend).

§ 14 Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, die ihnen jeweils im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Geschäftsgeheimnisse gegenüber Dritten geheim und vertraulich zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um einen zur Berufsverschwiegenheit Verpflichteten oder die betreffenden Tatsachen sind öffentlich bekannt oder ihre öffentliche Bekanntmachung ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall sind die Parteien verpflichtet, sich gegenseitig im Voraus zu unterrichten und die öffentlichen Bekanntmachungen auf den gesetzlichen oder behördlicherseits vorgeschriebenen Inhalt zu beschränken.

Die Parteien werden auch ihre Mitarbeiter und Dritte, sofern diese mit den vertraulichen Informationen berechtigterweise in Berührung kommen, entsprechend verpflichten, soweit diese nicht bereits anderweitig zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichtet worden sind.

Die vertraulichen Informationen dürfen nur im Rahmen des Vertragszwecks genutzt werden. Darüber hinaus dürfen sie weder aufgezeichnet noch gespeichert, vervielfältigt, weitergegeben oder in sonstiger Weise für eigene Zwecke genutzt oder verwertet werden.

§ 15 Übertragung von Rechten

Keine Partei darf die Rechte und Pflichten aus diesen AGB und anderen vertraglichen Dokumenten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 16 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.      Edgeless Systems ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses unberührt bleiben, die Änderung zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. “Wesentliche Regelungen” in diesem Sinne sind insbesondere solche über Art und Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstands und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung.

2.      Wir sind darüber hinaus berechtigt, die AGB anzupassen oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine oder mehrere Klauseln dieser AGB von Gerichten für vollständig oder teilweise unwirksam erklärt wurden.

3.      Nach vorbezeichneten in § 16 Ziffer 1 und 2 beabsichtigte Änderungen der AGB werden wir dem Kunden mindestens acht (8) Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail – Adresse mitteilen. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 17 Rechtswahl und Gerichtsstand

1.      Diese AGB sowie Änderungen und Ergänzungen zu den vorstehenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.

2.      Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame, durchführbare Regelung ersetzen, die dem bei Vereinbarung der jeweiligen unwirksamen oder undurchführbaren Regelung vorhandenen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Lücken im Vertrag oder anderen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

3.      Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Edgeless Systems und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

4.      Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bei dem Landgericht Bochum. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Edgeless Systems ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.